Sun unlimited München Süd: Photovoltaik - Sonnenstrom - Solarstromanlagen - Solarmodule - Wechselrichter - Montage

Am 1. August 2014 wurde die aktuelle Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) im Bundestag in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien und damit auch den Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. Hier wurden auch die Vergütungssätze neu festgelegt und einige Änderungen vorgenommen. Die Netzbetreiber müssen den jeweils gültigen Vergütungssatz vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres bezahlen. Jeden Monat sinkt die Einspeisevergütung der neu in Betrieb gehenden Anlagen.

 

Der Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen,
kann von Ihnen selbst genutzt oder von Ihrem
Energieversorger vergütet werden.

 

Welchen Gewinn Sie dabei erwarten können, erfahren Sie durch unsere individuelle und *kostenlose Wirtschaftlichkeitsanalyse.

 

Nutzen Sie die vielfältigen Finanzierungs– und Fördermöglichkeiten, zum Beispiel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

* Kostenlos für Schrägdachanlagen bis zu 40kWp in den PLZ-Gebieten D-80 bis D-86.

 

 

Förderung

Solarstrom DachanlageTextfeld: Photovoltaikanlagen - eine Investition mit hoher Rendite